Der Klassenlehrer kann einem Schüler im Schuljahr bis zu 3 Tagen eine Freistellung genehmigen.
Sollte dies nicht ausreichen, kann der Schulleiter den Schüler 2 weitere Tage vom Unterricht freistellen.
Brauchen Sie mehr als 5 Tage eine Freistellung für Ihr Kind, müssen diese Tage auf dem Schulamt schriftlich beantragt werden.